Ferienjobs 4 you -  Ferienjobs für Schüler und Studenten

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Tipps & Informationen

Inhalt: 
 Häufige Fragen
 Blutspenden und Leben retten
 Jugendarbeitsschutzgesetz (ausführlich)

Ferienjobs, Schülerjobs, Studentenjobs - Häufige Fragen

Ein Ferienjob bietet Schülern und Studenten die ideale Möglichkeit erste Erfahrungen für das spätere Berufsleben zu sammeln und zum ersten Mal eigenes Geld zu verdienen. Auch wenn die Tätigkeiten meist einfacher Natur sind, übernimmt man Verantwortung für eine Aufgabe. Auf unseren Informationsseiten klären wir dazu nicht nur die wichtigsten rechtlichen Fragen sondern geben auch hilfreiche Tipps zur Jobsuche und Bewerbung...


Wie alt muss man sein, um arbeiten zu dürfen?

Um Kinder und Jugendliche in Deutschland vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren, ist generell die Beschäftigung unter 15 Jahren verboten.
Für Schüler ab 13 Jahren gilt die Ausnahme, mit Einwilligung der Eltern höchstens zwei Stunden am Tag in bestimmten Bereichen unter altersgerechten Bedingungen zu arbeiten. Darunter fallen einfache Tätigkeiten wie Zeitungen/Werbung verteilen (ohne schweres Tragen), Erteilung von Nachhilfe, Helfen bei Gartenarbeiten, Babysitten, Tiere und Pflanzen betreuen oder Reinigungsarbeiten.
Ab 16 Jahren darf man laut Gesetz höchstens acht Stunden am Tag arbeiten, wobei die Arbeitszeit zwischen sechs und 20 Uhr liegen muss. Ausnahmen sind hier nur im Bereich der Gastronomie gestattet. Ab 18 gelten die normalen Regelungen für Erwachsene. Das ausführliche Jugendarbeitsschutzgesetz kann hier nachgelesen werden.
Es sollte aber immer die Schulausbildung im Vordergrund stehen, besonders wenn man auch außerhalb der Ferien arbeitet. Niemandem ist geholfen, wenn die schulischen Leistungen nachlassen und man sich die Zukunft dadurch verbaut.

 

Wie finde ich einen Ferienjob?

Die erste Anlaufstelle bei der Jobsuche sollte ein Gespräch mit Eltern, Verwandten und Bekannten sein. Denn wie auch im späteren Leben ist viel "Vitamin B" (wobei es hier nicht um die Gesundheit geht, sondern um Beziehungen) sehr hilfreich. Wer einen großen Familien- und Bekanntkreis hat, braucht oft garnicht lange nach eine Stelle suchen.

Leider finden sich in Zeitungen kaum seriöse Jobangebote für Schüler und Studenten. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da sich gerade bei Nebenjobangeboten in Zeitungen oder auch im Internet viele "schwarze Schafe" werben. Gerade Anzeigen in denen es heißt "schnell und ohne hohen Aufwand zu Hause Geld verdienen" sollten nicht beachtet werden. Oft werben dubiose Firmen mit Tätigkeiten wie "Kugelschreiber zusammenbauen" oder "Wundertüten füllen", die sich auf den ersten Blick nicht schlecht anhören. Am Ende soll man selbst Bearbeitungs- oder Vermittlungsgebühren zahlen und verdient keinen einzigen Cent. Zudem werden Kugelschreiber in der heutigen Zeit wohl kaum per Hand zusammengesetzt.

In unserer Rubrik Jobangebote veröffentlichen wir seriöse, von der Redaktion geprüfte, Stellenanzeigen, die uns von verschiedenen Arbeitgebern erreichen.

 

Ist man während eines Ferienjobs unfallversichert?

Schüler und Studenten sind bei der Ausübung von Ferienjobs gesetzlich unfallversichert. Der Schutz erstreckt sich auf die Arbeitszeit sowie den Hin- und Rückweg. Ob es sich um einen Minijob auf 400-Euro-Basis oder eine Beschäftigung mit Lohnsteuerkarte handelt, spielt dabei keine Rolle. Dies gilt nicht nur bei einer Anstellung in einem Unternehmen. Auch bei einem Job für einen Privathaushalt (z.B. bei Babysitten, Kochen, Putzen oder Waschen) ist man gesetzlich unfallversichert. Die Kosten dieser Versicherung muss der Arbeitgeber, also der Haushaltsführende, tragen. Man sollte also unbedingt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber nachfragen, denn gerade bei Privatpersonen wird der Versicherungsschutz manchmal vergessen!

 

Wieviel Euro darf ich verdienen?

Nach oben sind beim Verdienst natürlich gesetzlich keine Grenzen gesetzt. Trotzdem sollte man darauf achten, dass man die Freibeträge für Einkommensteuer, Kindergeld und Bafög nicht überschreitet.

Bei der Einkommensteuer liegt die Freigrenze bei 8.004 EUR pro Jahr.

Das Kindergeld (derzeit 184,- EUR/Monat) wird bis zu einem Einkommen des Kindes in Höhe von 8.004 Euro pro Jahr (seit Januar 2010) gezahlt. Sollte ein Kind im gesamten Kalenderjahr mehr verdient haben, muss das Kindergeld ggf. für dieses Kind zurückgezahlt werden.
Eine Ferienarbeit kann auch Einfluss auf die Höhe des gesetzlichen Unterhalts (bei getrenntlebenden Eltern) haben.

Studenten dürfen nicht mehr als 4.800 EUR/Jahr verdienen, damit ein Anspruch auf Bafög nicht verloren geht.

 

Links:

- Schüler- und Ferienjobs - Ohne Moos nix los (Stiftung Wartentest)
- Ferienjob (Wikipedia-Artikel)

 



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